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Der Naturpark liegt in der gemeinsamen Trägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreise Müritz, Parchim und Güstrow. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Gebiet einheitlich und nachhaltig entwickelt wird. Durch eine Verwaltungsvereinbarung wird das Zusammenwirken allerr Träger geregelt.
Der Naturparkverwaltung sind keine hoheitlichen Aufgaben übertragen worden. Diese werden von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden, dem Landkreisen Parchim, Müritz und Güstrow sowie den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg (StAUN), übernommen.
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